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EU-Kommission gibt zu: EBI muss verbessert werden

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EU-Kommission gibt zu: EBI muss verbessert werden

31-03-2015

Köln, den 31.03.2015: Einen Tag vor dem dritten Geburtstag der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) hat die Europäische Kommission heute einen Bericht vorgelegt, in dem sie die Anwendung der Europäischen Bürgerinitiative in den vergangenen drei Jahren, also seit ihrem Bestehen, analysiert. Dabei kommt das höchste Verwaltungsorgan der EU zu dem Schluss, dass die Europäische Bürgerinitiative funktioniere, sie aber weiterhin verbessert werden müsse. Angesichts der Tatsache, dass bisher keine einzige europäische Initiative ein EU-Gesetz geworden ist, begrüßt Democracy International die Absicht der Kommission und fordert Reformen, die der Europäischen Bürgerinitiative tatsächliche Wirkungskraft verleihen.  

„In den letzten drei Jahren ist die Europäische Bürgerinitiative leider zu einem wirkungslosen Beteiligungs-Placebo verkümmert. Denn keine der 51 lancierten Initiativen hat es geschafft, EU-Gesetz zu werden. Dafür waren die Hürden einfach zu hoch. Umso mehr begrüßen wir die heute offenbarte Erkenntnis der Kommission, dass die EBI verbessert werden muss. Das ist auch dringend notwendig: Denn nur durch mehr Demokratie in Europa kann sich die EU weiterentwickeln und die Zustimmung der Menschen finden“, erklärt Gerald Häfner, Vorstandsmitglied von Democracy International.

Das EU-Gesetz der Europäischen Bürgerinitiative (Verordnung 211/2011) schreibt vor, dass die Europäische Kommission alle drei Jahre einen Bericht vorlegen soll, um die Praxis der Europäischen Bürgerinitiative zu analysieren und wenn nötig zu verbessern. Der heute vorgelegte Bericht ist der erste, seitdem die EBI am 1. April 2012 rechtskräftig wurde.

Fakten: Die EBI in der Praxis

In den letzten drei Jahren haben EU-Bürgerinnen und Bürger 51 EU-Bürgerinitiativen gestartet. Von diesen erklärte die Europäische Kommission 20 EBIs als unzulässig. 28 EBIs scheiterten daran, mindestens eine Millionen Unterschriften aus mindestens sieben EU-Ländern (nach einem Verteilungsschlüssel) zu sammeln. Nur drei EBIs gelang dies: Die Initiative „Wasser ist ein Menschenrecht“ (für Wasser als ein öffentliches Gut), „Stop Vivisection“ (für Abschaffung von Tierversuchen) und „Einer von uns“ (gegen embryonale Stammzellenforschung) wurden bei der Europäischen Kommission eingereicht. Jedoch setzte die Europäische Kommission keine einzige Initiative in einen Gesetzesvorschlag um. Die Initiatoren der EBI „Einer von uns“ legten Klage beim Europäischen Gerichtshof mit der Forderung ein, die Kommission solle die Ablehnung der EBI „Einer von uns“ detailliert begründen.

Forderungen von Democracy International

„Bisher war es so: Wenn mehr als eine Millionen Bürgerinnen und Bürger eine Europäische Bürgerinitiative unterzeichnet haben, reagierte die EU-Kommission nur mit einer Stellungnahme, und im Europäischen Parlament fand eine öffentliche Anhörung statt, an der lediglich die beteiligten Ausschüsse teilnahmen. Das ist demotivierend für all jene, die eine EBI organisieren. Deshalb fordern wir mehr: Das Europäische Parlament soll im Plenum eine Europäische Bürgerinitiative anhören und später darüber abstimmen. Und die Europäische Kommission soll im Falle der Ablehnung ihren Entschluss ganz genau begründen. Nur so sehen die Bürgerinnen und Bürger, dass die Europäische Bürgerinitiative das Potenzial hat, etwas zu verändern“, so Gerald Häfner, der sich in der vergangenen Legislaturperiode als einer von vier Berichterstattern für eine bürgerfreundliche Bürgerinitiative eingesetzt hatte.  

Hintergrund: So ist die Europäische Bürgerinitiative entstanden  
Ein breites Bündnis von Demokratieaktivisten von Mehr Demokratie, dem ‚Initiative and Referendum Institute‘ (IRI Europe), der ‚ECI Campaign‘, Democracy International und weiteren Initiativen hatte erstmals Anfang des Jahrtausends direktdemokratische Elemente auf EU-Ebene gefordert. Eine Kampagne folgte während des EU-Verfassungskonvents 2002/ 2003. Die Europäische Bürgerinitiative ist das Ergebnis dieser Anstrengungen. Sie wurde 2003 im EU-Verfassungsvertrag verankert und 2009 in den EU-Lissabonvertrag aufgenommen. Seit dem 1. April 2012 können Bürgerinnen und Bürger die EBI nutzen.  
Weiterführende Informationen:

Weiterführende Informationen:

- The European Commission's report on the European Citizens' Initiative presented on 31 March 2015
- Democracy International's recommendations for ECI reform
- Die EU-Verordnung zur Europäischen Bürgerinitiative (EU-Verordnung Nr. 201/ 2011)
-  Website der Kommission: Die laufenden Initiativen (http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/ongoing), abgeschlossenen http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/finalised, abgelehnt: http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/non-registered
-   Die Geschichte der EBI (auf Englisch): http://www.democracy-international.org/rollercoaster-ride-toward-eci


 

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